Ein deutsches Landgericht (in Köln) maßt sich an, über die Religionsfreiheit zu urteilen. Es geht um die Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen (PDF). Das Landgericht stuft die Beschneidung als Körperverletzung ein, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden kann. Obwohl es sich um ein Individualurteil handelt, diskutiert derzeit die halbe Republik über die Folgen dieser Rechtsprechung.
Die Religionsfreiheit ist in unserer Republik ein ebenso hohes Gut wie die Meinungsfreiheit. Jeder darf seine gewünschte Religion in dem für die individuelle Person nötigen Maße ausleben und betreiben. Der Staat darf die Ausübung der religiösen Rituale und Äußerungen nur dann unterbinden, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Also wenn beispielsweise eine volksverhetzende Rede gehalten wird oder jemandem körperlicher oder physischer Schaden zugefügt wird.
Manche religiösen Rituale mögen auf einen Außenstehenden befremdlich wirken. Dazu zählt für Nicht-Muslime und Nicht-Juden wohl eindeutig die Beschneidung. Die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut, auch Zirkumzision genannt, ist der weltweit häufigste chirurgische Eingriff. Ca. 25 bis 33 Prozent der männlichen Weltbevölkerung gelten als beschnitten. Diese Praktik wird teilweise bereits seit Jahrtausenden durchgeführt. Älteste nachweisbare Beschneidung: Altes Ägypten, ca. 2420 vor Christus.
In Deutschland ist die Zirkumzision gesetzlich nicht geregelt. Daher gilt das kölnische Urteil als Präzedenzfall. Das Landgericht urteilte – meiner Meinung nach – jedoch völlig weltfremd. Man kann es zwar als Körperverletzung sehen, jedoch kann man es aber auch als schlichte religiöse Handlung betrachten. Aus einem einfachen Urteil wurde mittlerweile eine Grundsatzdiskussion. Dabei hat man das Gefühl, Juden, Muslime und Christen streiten in einem dunklen Raum über die Unterschiede zwischen Schwarz und Weiß.
Der Zahnspangen-Komplex
Ich musste als Kind ca. 5 Jahre lang die unterschiedlichsten Zahnspangenmodelle tragen. Stellenweise war die Korrektur der Zähne äußerst schmerzhaft und sogar blutig. Hier spricht keiner von Körperverletzung oder körperlicher Gewalt, weil es um eine medizinisch notwendige(?) Korrektur handelt. Gefragt wurde ich jedoch nicht. Zumal mir zu Beginn die Ausmaße dieser Prozedur gar nicht bewusst waren. Denn nicht nur die Schmerzen waren eine Qual. Auch die Hänseleien waren für die Psyche keine Wohltat. Wo bitte ist hier der Unterschied zu einer Beschneidung?
Der Nazi-Komplex
Von der jüdischen Gemeinde wird vor einer erneuten Stigmatisierung der Juden gewarnt. Den Deutschen stehe es nicht zu, über religiöse Rituale zu urteilen. Denn einzig und allein die deutsche Vergangenheit verbiete diese Vorgehensweise. Solch eine Argumentation ist schlichtweg dümmlich. Nach über 65 Jahren nach dem Ende des Dritten Reiches sollte sich auch bei den Juden die Erkenntnis herum gesprochen haben, dass die Gesellschaft sich gewandelt hat. Die aktive Generationen von damals lebt zum größten Teil gar nicht mehr. Und auch der politische Boden ist heute ein komplett anderer.
Der Psycho-Komplex
Die Psychotherapeutin Angelika Kallwass hatte in einer Talkshow erwähnt, dass sie die Beschneidung als unerträgliche Qual ansehe. Beschnittene Juden und Muslime würden starke psychische Qualen erleiden – Stichwort Kindheitstrauma. Wenn dem so wäre, müsste es auf der ganzen Welt eine riesige Horde psychisch gestörter Männer geben. Zur Erinnerung: ca. 1,2 Milliarden männliche Personen sind beschnitten.
Der Sexual-Komplex
In westlichen Ländern wird Kindern frühzeitig eine unnatürliche Scham anerzogen. Geschlechtsorgane sind etwas sehr Intimes. Man redet nicht darüber und man betrachtet schon gleich gar nicht die seines Gegenübers. Unter muslimischen Jugendlichen ist das Anfassen und darüber Reden jedoch ganz natürlich. Der Grund dürfte wohl in der großen Gemeinsamkeit liegen: jeder ist beschnitten und somit tragen alle das selbe „Schicksal“.
Heimliche Beschneidungen und Flucht ins Ausland
Ich finde es falsch, die Beschneidung unter Strafe zu stellen. Es führt dazu, dass Beschneidungen heimlich durchgeführt werden. Dadurch steigt die Gefahr von Infektionen und Komplikationen. Ebenso verlagert sich das Problem ins benachbarte Ausland.
Es geht weder um sexuelle Vor- oder Nachteile. Auch ist in dieser Diskussion irrelevant, ob aus hygienischen Gründen eine Beschneidung zu befürworten ist. Gerade die Christen sollten bei diesem Thema nicht so hoch stapeln. Wer einen Menschen mit Metallstiften an ein Kreuz nagelt, sollte nicht die einfache Kürzung der Vorhaut maßregeln wollen.
Beschneidung von Untertanen in Cargo-Kulten
Schwache Gemüter schalten den Ton aus; „starke“ Politiker, die auf eine rasche Legalisierung drängen,…
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108288113/Politiker-wollen-dass-Beschneidung-straffrei-bleibt.html
…sollten den Ton anlassen:
http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112
Seine Jünger sagten zu ihm: „Nützt die Beschneidung oder nicht?“ Er sagte zu ihnen: „Wenn sie nützlich wäre, würde ihr Vater sie aus ihrer Mutter beschnitten zeugen. Aber die wahre Beschneidung im Geiste hat vollen Nutzen gefunden.“
(Nag Hammadi Library / Thomas-Evangelium / Logion 53)
Solange das Wissen noch nicht zur Verfügung stand, um das Geld an den Menschen anzupassen, musste der Kulturmensch durch eine künstliche Programmierung des kollektiv Unbewussten (geistige Beschneidung von Untertanen) an ein darum bis heute fehlerhaftes Geld angepasst werden. Das war (und ist noch) der einzige Zweck der Religion, die vom Wahnsinn mit Methode zum Wahnsinn ohne Methode (Cargo-Kult um die Heilige Schrift) mutierte und uns – unabhängig von „Glaube“ (Cargo-Kult) oder „Unglaube“ (Ignoranz) – alle zu Untertanen machte, die ihr eigenes Programm nicht kennen. Die Bewusstwerdung der Programmierung nennt sich „Auferstehung“:
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2011/07/die-ruckkehr-ins-paradies.html
Dein Blogpost strotzt leider nicht gerade von sachlichen Argumenten. Es mag zwar stimmen, dass die Beschneidung ein Jahrtausendelang durchgeführtes Ritual ist. Das ist aber bei weitem kein gültiges Argument für eine Körperverletzung an einem (Klein-) Kind.
Wenn das ein Argument wäre, dann würden wir auch weiterhin Folter dulden müssen, weil diese „jahrhundertelang“ erfolgreich durchgeführt wurde.
Auch der Vergleich mit einer Zahnspange hinkt gewaltig. Zum einen wird dabei eine Fehlstellung behoben, welche im späteren Leben echte Nachteile bringen kann, zum anderen ist das Vorhandensein der Vorhaut kein Mangel.
ich empfehle Dir einmal zu recherchieren, WAS konkret die Beschneidung einem (Klein-) Kind antut.
Als Einstieg solltest du wissen, dass bei Kleinkindern die Vorhaut mit der Eichel verklebt ist, sie kann nicht zurückgezogen werden. Sie muss daher erst schmerzhaft abgerissen werden, damit sie im Anschluss abgeschnitten werden kann!
Wer diesen (ok: wertend:) barbarischen Vorgang gut heisst, weiß nicht wovon er spricht.
In jedem Fall gilt: Religionen haben in Jahrhunderten viele Rituale geändert, warum dies bei dieser Sache nicht gehen soll ist SACHLICH nicht begründbar!