World of Video und der Jugendschutz

Jugendschutz ist wichtig – und auf manchen Gebieten sogar gesetzlich vorgeschrieben (unter anderem bei Videotheken). Beispielsweise dürfen Jugendliche nicht mit pornografischen Materialen „in Kontakt“ kommen; Filme oder Bilder mit pornografischen Darstellungen sollten von Jugendlichen (unter 18 Jahren) nicht gesehen werden können. Auch Szenen mit roher oder blutiger Gewalt sollten vor den Augen von Jugendlichen (unter 18 Jahren, respektive unter 16 Jahren) verwahrt bleiben.

Was macht man nun, wenn man über das Internet solche Filme anbieten möchte? Richtig, man baut Sicherheitsmaßnahmen auf den entsprechenden Seiten ein, damit sich Jugendliche nicht unkontrolliert Zutritt verschaffen können.
Bei World of Video nimmt man deshalb den Jugendschutz besonders ernst. Schließlich kann man in der Online-Videothek sowohl Erotik- als auch Gewaltvideos mit FSK 18 (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) sich anschauen. Wie solcher Schutz aussehen kann, beantwortet die FAQ von World-of-Video:
Wie stellt der World of Video-Ownloadstore die Einhaltung des Jugendschutzes sicher?
Der Jugendschutz ist uns wichtig und wir erfüllen alle gesetzlichen Bestimmungen.

World of Video ist mein Vorreiter in Sachen Jugendschutz. Kurz und prägnant antwortet man in der FAQ auf die Maßnahmen, welche man zur Einhaltung ergriffen hat. Welche das sind? Das ist doch egal, schließlich erfüllt man ja alle gesetzlichen Bestimmungen. Oder wurde etwa nach den Techniken gefragt? Ich denke nicht. Die Einhaltung des Jugendschutzes erfolgt nach gesetzlicher Vorlage. Aus! Pasta! Schließlich handelt es sich bei der Seite um eine FAQ und kein technisches Kompendium 😉

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