Unterlassungserklärung wegen Google-Anzeigen

Gestern am Freitag hatte ich ganz tolle Post in meinem Briefkasten: eine Rechtsanwaltskanzlei schickte mir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, weil deren Mandantin nicht in Bezug zu Konkurrenten genannt werden möchte. Vergleichende Werbung? Hier bei Verbocktes und Verbloggtes? Nach fünf Seiten „Anklageschrift“ war ich schlauer.

Ich hatte einen Betrag über ein Gerät geschrieben und dabei wohl unwissentlich einen geschützten Markennamen verwendet. Und dabei ist dieser Begriff auch noch ziemlich gebräuchlich. Es handelt sich um einem Markennamen wie wenn man plötzlich „captian on board“ ebenso als geschützten Begriff ansehen würde. Ok, das kann man nicht ahnen. Dies war für die Mandantin wohl auch nicht der ausschlaggebende Punkt.
Der Text des Beitrages führte jedoch dazu, dass auf der rechten Seiten bei den Google-AdSense-Anzeigen die Namen von Konkurrenten angezeigt wurden. Ganz böse. Das wollte die Mandantin nicht. Markenschutz, Wettbewerbsrecht .. die volle Packung. Nun hat man auf die Auswahl der Werbeanzeigen keinen wirklichen Einfluss, also muss man als Werbekunde nehmen was kommt. Denkste, wenn es nach der Vorstellung der Rechtsanwaltskanzlei geht.
Die juristischen Bücherwürmer vergessen dabei allerdings, dass es sich bei einem privaten Blog ebenso um ein Presseerzeugnis handelt wie bei einer professionellen Website oder einer Zeitschrift. Und dafür gibt es gewisse Freiheiten bzgl. der Schaltung von Werbung. Man muss prinzipiell nur darauf achten, dass man keine geltenden Gesetze verletzt (Glücksspiele, Zigaretten, usw.). Von Anzeigen von konkurrierenden Unternehmen ist dabei nicht die Rede. Doch Rechtsanwälte sehen es eh immer anders als man selbst. Laut deren Aussage habe ich mir den Begriff der Mandantin zu eigen gemacht und dabei noch Geld (durch die Werbung der Konkurrenten) verdient. Selten so gelacht. Dieses Vorgehen geschieht in identischer Weise tagtäglich in etlichen Fachzeitschriften und auf unzählig vielen Internetseiten. Ich hätte wohl einfach noch ein paar Namen der Konkurrenten nennen sollen, damit sich keiner benachteiligt fühlt.

Der Oberknüller in der Anklage war allerdings die Abschrift der besagten Seite. Man hat einfach den Text kopiert und darunter erklärt, dass bei den AdSense-Anzeigen die Namen der Konkurrenten erscheinen. Geblitzt wegen zu schnellem Fahren allerdings ohne Foto. Mein erster Blick galt natürlich der offenbar rechtswidrigen Werbung, welche dort zu sehen sein sollte. Doch bei mir blieb auch nach mehrmaligem Neuladen der Seite der Bereich AdSense-Werbung stehts leer. Was macht man da, wenn man von einem Rechtsanwalt überfahren wird? Den Stinkefinger zeigen? Nein, man unterschreibt brav die Unterlassungserklärung. Das ist wie in der Schule. Nur der Oberlehrer hat recht. Seinen Anweisungen ist bedingungslos Folge zu leisten. Wer den Finger hebt, bekommt gleich mit dem Rohrstock eine nachgesetzt.

Das Schalten von Werbung aus Partnerprogrammen ist für Privatpersonen somit reines Glückspiel. Irgend eine Firma findet sich früher oder später bestimmt, welche über einen Winkeladvokaten auch Dir mal eine Abmahnung zusendet. Die studierten Rechtsverdreher müssen sich schließlich auch igendwie ihren Lebensunterhalt sichern.

Was mich an der Angelegenheit allerdings am meisten stört: einer aus der betroffenen Firma hätte eine einfach nur eine simple e-Mail mir zusenden müssen. Zwei Sätze hätten gereicht, und der Beitrag wäre wieder verschwunden. Aber nein, man nimmt sich lieber gleich einen Anwalt. Wir Deutschen sind schon ein lustiges Völkchen. Wir lassen lieber über Anwälte kommunizieren und zahlen dafür viel Geld. Wenns glücklich macht!?

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