Microsoft möchte ein Patent fürs Umblättern

Die einen lieben Microsoft, die anderen hassen das Unternehmen von Bill Gates. Die einen finden an Software-Patenten nichts Schlimmes, die anderen verteufeln die Patentpraxis. Wenn beide Faktoren zusammen kommen, kann es ordentlich krachen. So geschehen vor wenigen Tagen, als Microsoft einen neuen Patentantrag vorstellte. Dem Softwarekonzern geht es um ein Patent, welches für eine Animation zum virtuellen Umblättern von elektronischen Seiten gedacht ist.


© Microsoft

Die Abbildung zeigt, was mit dem Patentantrag gemeint ist. Auf dem Bildschirm werden ein oder zwei virtuelle Seiten (bspw. eines Buches) dargestellt. Streicht der Anwender nun mit einer bestimmten Bewegung über den Bildschirm, quasi wie mit einem feuchten Finger vom oberen Seitenrand greifend, so erscheint eine Animation, welche das durchgeführte Seitenblättern plastisch-virtuell darstellen soll.

Die Zukunft gehört den Touchscreens und diese lassen nun einmal etwas anders bedienen als herkömmliche PCs mit Bildschirm. Was früher der Scrollbalken und der Klick mit der Maus war, ist heute der Finger und das „Befummeln“ des Touchscreens. Man fährt mit dem Finger auf der Glasfläche nach oben und der Seiteninhalt bewegt sich mit nach oben. Man streicht mit dem Finger von rechts nach links und geht bspw. eine Seite zurück in der Seitenchronik. Da ist es mehr als logisch, dass Microsoft sich Gedanken über das elegante Umblättern von Seiten macht.

Aber ein Trivialpatent wäre nicht trivial, wenn es nicht so offensichtlich banal wäre wie diese Animation fürs Umblättern. Wäre Apple in der Startphase des Unternehmens schon etwas patentfixierter gewesen, hätte Apple als erste Firma der Welt ein Patent auf das Scrollen von elektronischen Seiten einreichen können. Apple war die erste Firma mit einem grafischen Betriebssystem, welches auch die Ausgabe von Dokumenten möglich machte. Heute empfindet jeder das Scrollen in Dokumenten als ganz normalen Arbeitsablauf und keiner würde auf die Idee kommen, darauf plötzlich ein Patent anmelden zu wollen. Doch mit den Touchscreens ist nun einmal alles wieder „neu“.

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