Den Kirchenaustritt gibts nicht kostenlos

Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat ein Gericht in Nordrhein-Westfalen eine Austrittsgebühr von der Kirche für rechtens erklärt. Geklagt hatte ein ehemaliges Mitglied der katholischen Kirche. Für seinen Austritt aus der religiösen Gemeinschaft wollte die Kirche eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erheben. Dies war dem Ex-Kirchenmitglied zu viel des Guten und zog vors Gericht. Dieses wiegelte ab und gab der Kirche recht. Es verstoße nicht gegen die Religionsfreiheit, wenn die Kirche für diesen Service Geld verlangen würde. Der Kläger ist mit seiner Verfassungsklage gescheitert, da die Austrittsgebühr nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde – so der Richter.

Von anderen Stellen war bereits mehrfach zu erfahren, dass der Austritt aus der Kirche gar nicht so einfach sein soll. Es ist manchmal nicht damit getan, einfach ein „Kündigungsschreiben“ an die Kirche zu senden. Oft muss man sich quälende Fragen des Pastors bzw. Pfarrers über sich ergehen lassen, wieso und warum man aus der Kirche austreten möchte. Und obwohl man Jahr für Jahr brav seine Kirchensteuer entrichtet, darf man am Ende (unter Umständen) für den Austritt auch noch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Der Eintritt in die Kirche ist übrigens ganz einfach: ein simples Schreiben an die ortsansässige Kirche genügt – ohne Bearbeitungsgebühr übrigens.

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2 Kommentare

  1. Ähm, du würfelst da etwas durcheinander.

    Hier in NRW ist der Austritt kein Problem, er erfolgt gegenüber dem Amtsgericht und ohne direkten Kontakt zu kirchlichen Offiziellen. Bis vor einiger Zeit war das auch noch kostenlos, habe es selber gemacht als Rüttgers gerade die Macht übernommen hatte – in weiser Vorraussicht, dass es dann nicht lange kostenlos bleiben kann.

    Das Geld geht dabei auch an das Amtsgericht für den Verwaltungsakt und nicht an die Kirche.

    Trotzdem sollte der Austritt genauso behandelt werden wie der Eintritt. Entweder für beide Geld oder für keinen. Der Aufwand ist ähnlich, die Wirkung auch. Auch der Rest vom Austritts-System müffelt. So muss der Ausgetretene immer selber nachweisen können, dass er ausgetreten ist. Da hat es auch schon Probleme gegeben.

    Das Verfahren sollte in allen Bundesländern ähnlich sein, manchmal aber mit dem Standesamt statt dem Amtsgericht.

  2. Achso: 30€ sind natürlich auch viel zu hoch. Also wenn Gebühren für beides, dann geringe. 5€ wie in Sachsen wären ok, alles andere ist aber mehr Strafzahlung als gerechtfertigte Gebühr.

    Besser wäre aber es komplett über die Steuereinnahmen abzugelten.

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