Das Problem mit dem Verbot der Querdenker-Demos in Berlin

Die Querdenkenden-Szene ist sehr speziell. Man ignoriert fast jegliche Pandemie-Beschränkung und zum großen Teil wird sogar das Corona-Virus geleugnet. Man sieht eine große Verschwörung von irgendwelchen „Mächtigen“ und eine permanente Gängelung oder gar Unterdrückung des Volkes. Und unter die Szene mischen sich zusätzlich Personen des rechtspolitischen Raumes.

Doch auch diesen Personen steht das Versammlungsrecht zu, um ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu äußern. Das Demonstrationsrecht ist eines der großen Pfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates. Und jeder Bürger, egal welcher Religion, Hautfarbe oder politischen Einstellung steht dieses Anrecht zu. Das sieht die Berliner Polizei jedoch fundamental anders, und hat alle geplanten Demonstrationen für den 28. und 29. August in Berlin verboten.

Die Teilnehmer dieser Kundgebungen und Demonstrationen würden „regelmäßig gesetzliche Regelungen (…) zum Schutz vor Infektionen“ nicht akzeptieren, begründete die Polizei am Donnerstag das Vorgehen. (Tagesspiegel) Die Polizei wird dabei gedeckt vom Grundgesetz §8, Absatz 2 welcher besagt, dass ein anderes Gesetz eine Versammlung beschränken kann. Man möchte mit dem Zusatz verhindern, dass zum Beispiel Gedenkstätten nicht zum Schauplatz einer Demonstration werden.

Versammlungsrecht:
Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch das letzte Mittel. Sofern Beschränkungen zur Abwehr der Gefahr ausreichen, müssen diese vorrangig angeordnet werden. (Bundesministerium des Innern)

Unsere Demokratie muss sich gerade einer großen Beweisprobe stellen: Das Anrecht auf Demonstration versus den Pandemiebeschränkungen. Bereits die potentielle Gefährdung reicht mittlerweile als Verbotsgrund aus. Wir leben zwar in keiner Diktatur, aber eine lupenreine Demokratie ist dies momentan auch keine (mehr). Zwar hat das Berliner Verwaltungsgericht eine der vielen Demonstrationen wieder erlaubt, alle anderen bleiben jedoch weiterhin verboten.

Jedes Jahr versammeln sich zum 1. Mai Tausende – teils gewaltbereite – linke Demonstrierende. Und jedes Jahr weiß man bereits im Voraus, dass es zu massiven Sachbeschädigungen und Verletzten (auf beiden Seiten) kommen wird. Im Voraus verboten wird die 1.Mai-Demo allerdings nie, da man über dessen Konsequenz gar nicht nachdenken möchte.
Jedes Jahr findet in Berlin eine Hanfparade statt, welche sich zur Legalisierung von Hanf einsetzt. Natürlich wird auf dieser Demo auch „gekifft“. Schon im Voraus ist klar, dass es zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen wird, verboten wird der Aufzug im Vorfeld jedoch nicht.

Wenn kritische Stimmen unterdrückt werden und kein Gehör mehr finden dürfen, löst sich das eigentliche Problem dadurch nicht. Entweder wandert die Szene in den Untergrund ab oder verstärkt sich immer mehr. In den deutschen Ämtern sollten eigentlich genügend kluge Menschen sitzen, welche noch die Anfänge des Endes des DDR-Regimes miterlebt haben. Aber offensichtlich ist man mittlerweile derart blind vor Pandemieaktionismus, dass man die Bodenhaftung verloren hat. Und es wäre nicht das erste Mal, dass das Volk sich massiv gegen seinen eigenen Staat wendet.

Zur aktuellen Cov2-Lage in Berlin (ca. 3,7 Millionen Einwohner), Daten vom 28.08.2021:
7-Tage-Inzidenz: 74 (.. ein mittlerweile mehr als sinnfreier Wert)
Hospitalisierte Personen: 152
Intensivmedizinisch betreut: 48

Please wait...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.