Das Leistungsschutzrecht: verteidige Dein Gewinn

Ein Thema beschäftigt diese Woche Verlage und Google gleichermaßen: das Leistungsschutzrecht. Die Diskussion darüber hat jedoch längst den Boden der Realität verlassen. Hochrangige Vertreter aus der Verlagsbranche werfen Google vor, der Suchmaschinenbetreiber würde sich wie eine Hehlerbande verhalten. Google hingegen kontert, dass das Leistungsschutzrecht die Freiheit von Informationen gefährden würde. Beides ist verlogen und beide Argumente dienen nur einem Zweck: dem eigenen Gewinn.

Verlage leben davon, dass ihre Inhalte gelesen werden. Wenn die Auflage bzw. die Zugriffszahlen stimmen, verkauft sich damit viel Werbung. Aber auch Zusatzleistungen wie Paid-Content. Das plötzliche Aus von der Financial-Times Deutschland und der Frankfurfter Rundschau sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass wir in Deutschland immer noch ein äußerst breit gefächertes Verlagswesen haben. Der Branchenverband  VDZ prognostiziert für das Jahr 2013 knapp 34.000 Mitarbeiter alleine in den Zeitschriftenverlagen.

Auf der anderen Seite der Diskussion steht der Monopolist Google. In Deutschland laufen ca. 90 Prozent aller Suchanfragen über die Google-Dienste. Microsofts Bing oder alternative Suchmaschinen haben in Deutschland – und generell in Europa – keine Bedeutung. Verlage haben also ein großes Interesse, dass ihre Inhalte speziell bei Google erscheinen. Und Google kann seine Vormachtstellung gekonnt ausnutzen. Denn auch Google lebt von Werbung. Alleine für Deutschland wird ein Umsatz von ca. 2,5 Milliarden Euro vermutet. Könnte Google nicht einen kleinen eil davon abgeben, an jene welche die Inhalte liefern?

Es ist dümmlich, wenn man als kommerzieller Verlag einem kommerziell agierenden Unternehmen (wie Google) Geldmacherei vorwirft. Ebenso dümmlich ist es von Google, dass es den Nutzer mit der Parole „Verteidige Dein Netz“ erpresst. Wer Inhalte hat und damit Geld verdienen möchte, wird immer um deren Verbreitung bereit sein. Dass nun ausgerechnet wegen dem Leistungsschutzrecht die Freiheit von Informationen gefährdet wäre, ist populistischer Unsinn.

In Wahrheit geht es um Macht und um den schnöden Mammon.

Die Verlage hätten ein leichtes Spiel, ihre Inhalte vor Google einfach zu verstecken. Damit wäre das Problem beendet, dass Google mit Hilfe fremder Inhalte Geld verdienen könnte. Doch kein Verlag plant ernsthaft diesen Schritt. Wer sägt schon freiwillig am eigenen Ast, auf dem man sitzt. Wer nicht mehr bei Google gelistet ist, muss mit Besucherrückgängen von 70 bis 80 Prozent rechnen. Dies kann sich kein Verlag finanziell leisten.

Nicht unerwähnt lassen darf man den Machtverlust, welchen Verlage dadurch erfahren würden. Verlagshäuser wie Bertelsmann, Holtzbrinck oder Springer verbreiten nicht nur Informationen, sie transportieren auch ihre eigene Meinung. Sie bilden die dritte Macht im Staat. Durch deren Macht können sie Wahlen beeinflussen, politische Meinungen in die gewünschte Richtung lenken oder Unternehmen nach Belieben steuern. Bertelsmann, Holtzbrinck und Springer haben die Macht und die Mittel, Personen zu pushen und auch ebenso zu vernichten. Die letzten prominenten Opfer: Jörg Kachelmann und Christian Wulff.

Da man ohne den Feind (Google) nicht leben kann, muss man den Feind per Gesetz bezwingen. Nichts anderes verfolgt man mit dem Leistungsschutzrecht. Ist es legitim, vom Gewinn eines fremden Unternehmens ein Stück des Kuchens gesetzlich(!) einzufordern? Nein! Andernfalls würde man die komplette freie Marktwirtschaft auf den Kopf stellen. Gebe ich einer Bank mein Geld, kann ich auch nur den vereinbarten Zins erwarten. Macht die Bank mit meinem Geld jedoch viel mehr Gewinn, kann ich davon nichts einfordern. Mir steht es jederzeit frei, selbst eine Bank zu gründen.

Gerne können die großen Verlage mit Google einen Vertrag aushandeln. Auch Google ist dezent erpressbar. Wer jedoch auch nur leise ein gesetzlich verankertes Leistungsschutzrecht fordert, sollte mit Google-Entzug nicht unter 2 Jahren bestraft werden.

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