Die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens kommt!

Von der Öffentlichkeit unbemerkt hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen Gesetzesentwurf eingereicht, mit welchem künftig nachvollziehbar sein soll, wer wann welche Internetseite betrachtet und welche Suchwörter eingegeben hat.

Der Entwurf läuft unter dem Arbeitstitel „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ (vom 14.01.2009, Seiten 14 und 27). Am 6. März wird der Gesetzesentwurf im Bundestag beraten.
Ziel und Vorgabe des Gesetzes soll es werden, dass alle Anbieter von Internetdiensten das Recht erhalten, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten ihrer Besucher ohne Anlass zu dokumentieren. Suchmaschinenbetreiber wie Google, Verkaufsplattformen wie Amazon oder Social-Network-Dienste wie StudiVZ sollen demnach verdachtlos das komplette Surfverhalten aufzeichnen. Vorgeblich dient das Gesetz zum Erkennen(!?) von Störungen. Welche Art von Störungen damit gemeint sind, lässt das Gesetz bislang ebenso offen wie die Tatsache, was mit den Daten geschieht bzw. wie lange diese gespeichert werden sollen/müssen.

Sicher ist auf alle Fälle, dass mit dem aufgezeichneten Surfverhalten Rückschlüsse auf die persönlichen Interessen der Besucher ebenso gezogen werden können wie auf die persönliche Lebenssituation oder die eigenen Schwächen. Nach dem Gesetz sollen die Surfprotokolle ohne richterliche Anordnung an die Polizei, das Bundeskriminalamt, die Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen. Auffällig hierbei ist die Vermischung von behördlichen bzw. staatlichen Instiutionen mit den Interessen der Industrie. Man kann schon jetzt spekulieren, wem das Gesetz am meisten dienen soll.

Wer bislang den Begriff Stasi 2.0 als plumpe Propaganda angesehen hat, wird sich nach Verabschiedung dieses Gesetzes ganz neuen Überwachungsmaßnahmen gegenüber sehen. Die verdachtlose Aufzeichnung des Surfverhaltens kommt einer Komplettprotokolierung des persönlichen Lebens (im Internet) gleich. Die intrigierten Stasimachenschaften der ehemaligen DDR könnten heutzutage nicht perfider umgesetzt sein. Sich frei im Internet zu bewegen, gehört demnächst der Vergangenheit an.

Ausführlich über das neue Gestzesvorhaben berichtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dort finden alle Interessierten auch Hinweise und Aufrufe, bei welchen welche Personen und Institutionen man seine persönliche Beschwerde einlegen kann. Machen Sie mit, solange man sich noch freizügig im Internet bewegen kann. Den morgen könnte schon die Polizei ihren täglichen Rundgang durchs Internet mitverfolgen.

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