Die Einkommensteuer Vorauszahlung

Der Staat hat eine neue Einnahmequelle entdeckt. Selbständige, welche auf eigene Rechnung arbeiten, kennen das Problem bei der Berechnung der Einkommensteuer. Nach Ablauf des Jahres muss die Einkommensteuer erstellt werden. Sobald der Bescheid vom Finanzamt dann zurück kommt, überfällt manch einen das kalte Grausen. Unter Umständen sind dann mehrere Tausend Euro an Steuern nach zu zahlen. Doch als Selbständiger ist man sich diesen Umstandes eigentlich bewusst. Wer diese vernachlässigt, handelt eigentlich fahrlässig.

Seit ein paar Jahren gelten beim Bundesfinanzministerium hingegen andere Vorzeichen. Die Einkommensteuer ist für Selbständige nun nicht mehr im Nachhinein zu entrichten, sondern es sind über das laufende Jahr verteilt Vorauszahlungen zu leisten. Der Staat erhält somit von seinen selbständigen Bürgern ein kostenfreies Darlehen. Etwas sperrig liest sich dies im EStG, Paragraf 37, Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Moment, sagen die Gegner. Als Angestellter führt der Arbeitgeber monatlich den Eigenanteil der Einkommensteuer sofort an das Finanzamt ab. Einem Angestellten bleibt somit auch nur der Nettolohn. Von der bereits eingehaltenen Einkommensteuer sieht der Angestellte nichts und hat davon auch nichts.
Die Lage ist nicht ganz so einfach, kontert das Lager der Selbständigen. Für sie ist die zurückgehaltene Einkommensteuer – auch kurz ESt genannt – bares Geld für Investitionen, Grundsicherungen und notwendig für das tägliche (Über)-Leben. Die ESt muss man zwar so oder so irgendwann dem Staat zahlen. Doch im laufenden Geschäftsjahr kann man damit als Selbständiger noch eigenständig wirtschaften. Holt das Finanzamt dieses Geld nun sofort, fehlen wichtige Reserven.

Der Bundesfinanzminister schönt mit diesem Kniff einzig und allein die Finanzen. Mehr Geld bleibt dem Staat am Ende von dieser Vorauszahlung nicht. Doch in der Zwischenzeit kann man damit notdürftig Finanzlöcher im Staatshaushalt stopfen oder faule Kredite ab bezahlen – auf Kosten der Selbständigen. Es entsteht bei der Vorauszahlung der Einkommensteuer sogar noch eine Ungerechtigkeit erster Güte. Da die Beträge der Vorauszahlung sich an das vorhergehende Geschäftsjahr richten, zahlt man unter Umständen im laufenden Jahr mehr Steuern als nötig. Spätestens dann tritt dieser Fall ein, wenn das aktuelle Geschäftsjahr weniger gut sich entwickelt als das Jahr zuvor. Formal gesehen ist dies Willkür und somit eine Verletzung des Steuerrechts. Die Vorauszahlungen beziehen sich auf Schätzungen und nicht auf tatsächlich angefallene Einkommen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Finanzämter relativ kulant auf Beschwerden reagieren.

Personen, welche den verbalen Aufstand gegen die teilweise überhöhten Vorauszahlungsbeträge leisten, werden meist mit niedrigeren Abschlägen ruhig gestellt. Ein paar Minuten für einen Einspruch sind es somit wert, gegen diese Willkür vorzugehen. Das Finanzamt hat keine Handhabe, den aktuellen Kontostand und den Umfang der derzeitigen Aufträge zu überprüfen. Die Prüfer des FA müssen davon ausgehen, dass man im laufenden Jahr weniger verdient und somit weitaus geringere Vorauszahlungen leisten kann. Sollte sich das aktuelle Geschäftsjahr allerdings wider erwarten besser entwickeln, tut man gut daran, dem (gierigen) Finanzamt die Beträge im vollem Umfang zu zahlen.

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4 Kommentare

  1. eine Frage

    Ist es steuerrechtlich zulässig bei der Veranlagung der ESt-Vorauszahlung Existenzgründerrücklagen, die im Jahr 2007 gewinnmindernd anerkannt wurden, als steuerbares Einkommen für 2008 hinzuzurechnen und auf dieser Basis die ESt-Vorauszahlung für 2008 festzulegen, obwohl die Rückstellung nicht aufgelöst wurde?

    Für jede Info bin ich dankbar.
    Freundliche Grüße
    Viola Krynski

  2. Ich habe meinen Jahressteuerbescheid erhalten. Von einer Nachzahlung (Steuerklasse 3/5) sind wir ausgegangen.
    Das erste Mal erhalte ich die Festsetzung der EST-Vorauszahlung und Soli-Beitrag.
    1. übersteigt das meine fin-Möglichkeiten und 2. Warum Zahle ich zweimal Steuer?
    Nur weil ich den Staat vorfinanziere (ohne Zinsen)und ich mich bei meinem EST-Bescheid für 2010 über ein vorab geschenktes Plus freue? Wo bleibt da das
    Bundesverfassungsgericht? Oder hat diesen Beschiß noch keiner an die großpe
    Glocke gehängt. Wenn nicht , dann bin ich der Erste!

  3. Der $37 gilt nicht nur für Selbständige, auch Angestellte sind davon betroffen. Sie bezahlen somit 2mal: 1. Den Betrag, den der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt abzieht und 2. Die Vorauszahlung, die das Finanzamt direkt eintreibt.

  4. Guten Tag,
    bei einem Bekannten erfuhr ich, dass mit einem Bescheid vom Finanzamt 1/4jährlich 1000,00 Euro Vorauszahlung zu leisten wäre. Das wäre sein Ruin.
    Er ist selbstständig 1Mann-Betrieb – Krank und kommt so gerade über die Runden.
    Wie kann man sich dagegen wehren.
    Danke im voraus

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