Suppe zum Mitnehmen – nicht revolutionär aber clever

Der Kaffee wird ja schon lange nicht mehr im Kaffeehaus getrunken. Dies war mal früher, oder ist so eine alte, verstaubte Gepflogenheit unserer europäischen Nachbarn. Die Franzosen nehmen sich morgens im Bistro die nötige Zeit und schlürfen ihren Milchkaffee. Die Italiener setzen sich auch für einen Espresso gern mal ins Restaurante. Die Österreicher – und davon speziell die Wiener – zelebrieren auch heute noch ihre Kaffeekunst. Da geht man wirklich noch ins Café, um einen wohlschmeckenden Kaffee in Ruhe genießen zu können. Und wir in Deutschland? Da wird im nächstbesten Imbiss der Kaffee-zum-Mitnehmen geschnappt, Deckel drauf und weiter gehetzt. Wir Deutschen stehen eben auf den Coffee-to-go. Das ist so schön fortschrittlich und auch so wunderbar praktisch. Man muss sich zum Trunken keine Zeit mehr nehmen und sich extra setzen.

Da verwundert es nicht, dass auch andere flüssige Nahrungsmittel zum Mitnehmen angeboten werden. Kürzlich in Berlin habe ich folgende Stolperfalle auf dem Gehsteig gesehen:

Suppe zum Mitnehmen. Wir praktisch. Mit Strohhalm oder wie darf ich dir mir einverleiben? Wenn es dazu einen Suppenlöffel gibt, hat das ganze Mitnehmen ja keinen Sinn. Dann kann ich das Süppchen auch gleich an Ort und Stelle essen. Oder ist die zum Trinken? Dann wäre es allerdings eine „Soup-to-Drink“. Da es allerdings um Cremesuppen handelt, wird das mit dem Trinken wohl etwas schwierig. Aber eigentlich auch wieder nicht. Denn schließlich ist so ein Cappuccino-to-Go auch ziemlich cremig.

Für den Betreiber dieses Lokals kann die „Soup-to-Go“ nur recht und billig sein. Denn für Waren, die im Straßenverkauf oder zum Verzehr außer Haus verkauft werden, wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent berechnet. Dies bedeutet: die Suppe kostet den Konsumenten immer gleich viel. Ob er das Süppchen im Laden isst oder zum Mitnehmen sich einpacken lässt. Ist die Suppe allerdings zum Mitnehmen gedacht, schiebt sich der Verkäufer die 12 Prozent Steuerunterschied in die eigene Kasse. Im konkreten Beispiel:
– das Süppchen kostet 3,80 Euro
– Mehrwertsteuer von 19%: 72 Cent
– Mehrwertsteuer von 7%: 26 Cent
– zusätzlicher Gewinn für den Verkäufer: 46 Cent

Die Idee von der Suppe zum Mitnehmen ist nicht sonderlich revolutionär. Dafür ist sie aus betrieblicher Sicht umso cleverer. Gewinnmaximierung nennt sich dieser finanzielle Kniff. Pro verkaufter Suppe zum Mitnehmen verdient der Laden zusätzliche 46 Cent. Vielleicht gibt es ja demnächst nur noch „Food-to-Go“. Das ist praktischer für die Gesellschaft und besser für jeden Betrieb.

Please wait...

Ein Kommentar

  1. ICH GLAUBE DAS IST NICHT GANZ RICHTIG, MAN SOLLTE AUCH DIE VERPACKUNGSKOSTEN MIT EINKALKULIEREN UND DIE ANFALLENDE ENTSORGUNGSPAUSCHALE LAUT VERPACKUNGSVERORDNUNG. HIER EIN BEISPIEL ÜBER DIE KOSTEN EINES BECHERS!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.