Strafverbrecher im Kinosaal

Die Kinobetreiber fragen sich, wieso fast keiner mehr in ihre schönen Großraumkinos kommt.
Die Filmverleiher fragen sich, wieso ihre Filme in den Kinos fast keiner mehr sehen will.
Und der Kinobesucher fragt sich, wieso er sich solch dumpfen Gängelungen hingeben muss.

Man sucht tagelang nach dem passenden Film, fragt Bekannte nach deren objektiven Meinung, durchforstet Rezensionen im Internet bis man schlußendlich zur Kinokasse stürmt. 8 Euro pro Person sind keine Seltenheit sondern eher normaler Kinospaß. Es geht auf zum Lichtspielsaal, schnell sich noch mit Snacks und Getränken eingedeckt. Bis dahin hat das Kinohaus pro Person ca. 12 Euro Umsatz gemacht.
Der letzte Schritt führt zum reservierten Stuhl, man nimmt Platz und freut sich auf ganz großes Kino.
Für den 8-Euro-Film darf man aber erst einmal noch ca. 30 Minuten über sich ergehen lassen. Doch fast am Ende der Werbetour kommt der Knaller:
Raubkopierer sind Verbrecher“ … „und werden mit Freiheitsentzug mit bis zu 5 Jahren bestraft.“ tönt es lautstark aus den Boxen. Dazu sieht man ein „lustiges“ Filmchen einer Kleinfamilie: Mutter und zwei Kinder. Alle rufen dem Pappa, welcher hinter Gittern sitzt, über die Gefängnismauern Happy Birthday zu.

Und bevor der eigentliche Film beginnt, wird man nochmals schriftlich darüber belehrt, dass dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist. Jedwediges Abfilmen und Fotografieren ist untersagt. Aber anschauen darf man ihn noch!?

Was denken Sie, wie lange würden sich Fernsehsender halten, würden diese vor jedem Spielfilm erst einmal über die harten, rechtlichen Folgen einer unerlaubten Privatkopie aufklären. Und wie viele Zuschauer wären vor dem TV-Gerät bereit, 30 Minuten Werbung über sich ergehen zu lassen?


Die größeren Verbrecher sitzen hinter der Leinwand: die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Im Januar 2006 deckte die Staatsanwaltschaft Ellwangen auf, dass die GVU monatelang einen Server samt Komplizen bezahlt hatte, welche für regen Austausch von illegalen Filmkopien in Tauschbörsen verantwortlich waren. Man hat somit über Wochen die kleinkriminellen Dealer (Filesharer) zu Kunden gemacht. Das Ziel der Aktion: mit dem bezahlten Honigtopf wollte man die „bösen“ Filmkopierer und -verteiler urheberrechtlich geschützer Werke per Ermittlung der IP dingfest machen. Über die Hintertür wäre man somit an die persönlichen Daten (Name und Anschrift) der "Raubkopierer" gekommen.
Sie denken nun: das ist doch eine Anstiftung zur Straftat oder zumindest Behilfe zu selbiger. Nun, die zuständigen Gerichte sahen dies leider etwas anders und stellten das Verfahren ein. Kein Kommentar.
Was verdienen die Filmverleiher pro Nase, wenn man im Kino 8 Euro zahlt? Wie viel verdient der Kinobetreiber? Sicherlich nicht wenig. Trotz allem darf man sich im Kinosaal wie ein Schwerverbrecher fühlen. Einmal „Filmchen gucken mit Knastfeeling“ und wieder zurück.

Unter diesen Bedingungen macht ein Besuch im Kino keinen Spaß mehr. Aus den selben Gründen wird immer mehr in Tauschbörsen angeboten, was man auch mit viel Gängelung und zu fürstlichen Preisen im Kino zu sehen bekommt. Der Verbraucher geht meist den Weg mit dem geringeren Widerstand und dem größeren Komfort.

Aber wer denkt schon daran, dass die Filmindustrie mal umdenken würde.

Please wait...

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.