Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Heute habe ich mal nichts zu meckern sondern einen Grund zum Feiern. Das Verfassungsgericht hat heute in seiner Entscheidung den Einsatz von Wahlcomputern für verfassungswidrig erklärt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der beiden Beschwerdeführer Ulrich Wiesner und seinem Vater, dem Politikwissenschaftler Professor Joachim Wiesner.

Wie ich bereits am 27. September 2006 geschrieben hatte, sind Wahlen mit einem Computer manipulierbar. Mit der heutigen Entscheidung erhält der Gerätehersteller von Wahlcomputern, die niederländische Nedap, einen empfindlichen Dämpfer. Die Firma Nedap und auch Thomas Strobl (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, hatten stets betont, dass die Wahlen mit einem Wahlcomputer perse als sicher und manipulationsfrei gelten. Dieser Aussage konnte das Verfassungsgericht nicht folgen und urteilten, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass theoretisch dennoch eine Manipulation vorliegen könnte. Den Richtern lag es nahe, dass der Wähler die schlussendliche Kontrolle darüber haben muss, ob seine Stimme korrekt gezählt wurde. Dies ist mit den bisherigen, vollelektronischen Wahlcomputern nicht der Fall.

Da nun die Wahlcomputer als verfassungswidrig eingestuft sind, fallen etliche Argumentationsgründe für deren Einsatz weg. Die Beführworter von Wahlcomputern betonen indes immer noch, dass deren Einsatz die Kosten für eine Wahl senken könnten bzw. dies auch würden. Dies ist indes nicht so. Die Wahlgeräte haben hohe Investitionskosten. Hinzu kommen aufwändige und teure Lagerungskosten. Auch die Wahlhelfer müssen hierzu gesondert geschult werden. Alles in allem werden Wahlen durch den Einsatz von Wahlcomputern nicht günstiger sondern entscheidend teurer.

Bei der nächsten Bundestagswahl im Oktober wird wieder in allen Stimmbezirken althergebracht mit Zettel und Stift gewählt und ausgezählt. Und das ist auch gut so. Denn bis dato bietet nur die Papierwahl ausreichende Transparenz und Manipulationssicherheit, wie sie für eine demokratische Wahl notwendig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat mit ihrer Entscheidung einmal mehr gezeigt, welche Werte in einer Demokratie nötig und notwendig sind.

Bleibt nur noch die bescheidene Frage, wieso man es erst auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat ankommen lassen müssen.  Sind die Robenträger aus Karslruhe die Hüter des Grahls? Und haben unsere Volksvertreter im Bundestag so wenig Demokratieverständnis, dass sie erst den Weg über Karlsruhe austesten mussten, um zu den Wurzeln der Demokratie zurückgewunken zu werden?

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